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Allgemeines
Alle Vereinbarungen und erheblichen Erklärungen der
Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder anders lautende kundenseitige
Konditionen gelten nur, wenn sie von Lauper Design AG ausdrücklich und
schriftlich anerkannt werden.
Auftragsbestätigung
Umfang der Lieferungen und Leistungen
Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Lauper Design AG ist
der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er
nicht binnen Wochenfrist nach Empfang dagegen schriftlich einspricht. Änderungen
des Kunden nach dieser Frist werden von Lauper Design AG gesondert in
Rechnung gestellt.
Lauper Design AG ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung
abweichende Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, sofern sie
Verbesserungen beinhalten. Alle Leistungen, die über die in der
Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen, werden von Lauper Design
AG gesondert in Rechnung gestellt.
Lieferfrist
Lauper Design AG transportiert mit eigener Lastwagenflotte. Daher
kann der genaue Liefertag mit dem Kunden abgesprochen werden.
Die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Lieferwoche wird von Lauper
Design AG nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche gelten
als wegbedungen.
Die Lieferfrist beginnt, wenn Lauper Design AG sämtliche Unterlagen,
Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat, aber nicht bevor der
Kunde die bei der Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat.
Die Lieferfrist wird bei Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von
Lauper Design AG stehen, angemessen verlängert.
Lieferung und Montage
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung im Wert von über
CHF 500.-- franko Domizil, aufgestellt nach Layoutplan am geräumten und
frei zugänglichen Aufstellungsort ohne Verlegung der Geräteanschlusskabel.
Alle Lieferungen unter dem Betrag von CHF 500.-- werden mit Porto- und
Verpackungsanteil verrechnet.
Falls der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung die Räumlichkeiten nicht
einzugsbereit hält, werden die Mehraufwendungen gesondert in Rechnung
gestellt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb zumutbare
Bedingungen für Lieferung und Montage bestehen, wie z.B. genügende
Beheizung, trockene Räume, gesicherte Zufahrten (auch für Lastwagen),
Benutzungsmöglichkeit eines Aufzuges bei einzurichtenden Bauwerken ab
zwei Stockwerken (oder Verrechnung des Mehraufwandes), Möglichkeit der
Strom- und Beleuchtungsbenützung und Vorhandensein eines versperrbaren
Raumes. Vorbereitende Arbeiten oder nachträgliche Montagen beim Kunden
werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
Übergang von Nutzen und
Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Eintreffen bzw. Montage der Ware am Lieferort
auf den Kunden über.
Der Transport der Ware durch Dritte oder durch den Kunden erfolgt stets
auf Risiko und Gefahr des Kunden.
Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug ist Lauper Design AG berechtigt, die ihm dadurch
entstehenden Mehrkosten zu verrechnen.
Bemusterung und Materialprüfung: Die Kosten der Bemusterung und
Materialprüfung von Sonderanfertigungen trägt der Kunde.
Geringfügige Material- und farbbedingte Abweichungen zu Mustern oder
Schaustücken sowie technisch und konstruktiv bedingte Änderungen bleiben
vorbehalten.
Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive MWSt.
Lauper Design AG behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen
dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnsätze
oder die Materialpreise ändern.
Zahlungsbedingungen
Bei einer Auftragssumme bis CHF 50´000.-- wird die Zahlung innert
30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Wir gewähren 30 Tage netto, 10
Tage mit 3 % Skonto und/oder 3 % Abholrabatt.
Bei einer Auftragssumme ab CHF 50´000.-- wird die Zahlung wie folgt fällig:
1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung - 1/3 bei Anlieferung bzw.
vereinbarter Lieferbereitschaft - 1/3 innert 30 Tagen nach
Rechnungsstellung.
Teillieferungen werden mit Teilrechnungen fakturiert. Die teilweise oder
ganze Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Mängeln sowie
die Verrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.
Rücktritt von Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur im Einvernehmen mit Lauper
Design AG erfolgen.
Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden ist derselbe zur Bezahlung eines
Reuegeldes von 30 % der Auftragssumme verpflichtet.
Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden
ausgeschlossen. In diesem Falle wird der Kunde vollumfänglich
schadenersatzpflichtig.
Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so gerät
er nach entsprechender Mahnung in Verzug und schuldet Lauper Design AG ab
Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank.
Im Verzugsfalle werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden nach
entsprechender Notifizierung sofort fällig.
Alle infolge Verzuges anfallenden Kosten und Spesen, z.B. eines Inkassos,
werden in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.
Abnahme der Ware
Lauper Design AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
Gelieferte Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Kunden
unbeschadet seiner Rechte auf Gewährleistung entgegenzunehmen.
Verweigert oder verhindert der Kunde die Abnahme, so haftet er für die
dadurch entstehenden Mehrkosten.
Gewährleistung
Reklamationen offener Mängel sind Lauper Design AG binnen zehn Tagen nach
Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme
der Ware eine verbindliche Schadenfeststellung vom Transporteur oder
Monteur zu veranlassen.
Bei berechtigten Beanstandungen wird Lauper Design AG die Mängel nach Möglichkeit
beheben oder die schadhaften Teile ersetzen.
Für versteckte Mängel, die auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen
sind, bestehen Ansprüche während einem Jahre nach Lieferung der Ware.
Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden, die über dessen Ansprüche aus
Mängelrüge herausgehen, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom
Vertrag, sind ausgeschlossen.
Keine Gewährleistung besteht für den natürlichen Verschleiss sowie für
Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder fehlerhafter
Montage/Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte hervorgerufen
werden.
Haftung
Lauper Design AG haftet gegenüber dem Kunden nur für Verschulden aus
Grobfahrlässigkeit.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Begleichung des
Rechnungsbetrages im Eigentum der Lauper Design AG.
Der Kunde ermächtigt Lauper Design AG, den Eigentumsvorbehalt beim
Betreibungsamt am Domizil des Kunden eintragen zu lassen.
Gewerbliche Schutzrechte
Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Pläne
usw. sind geistiges Eigentum von Lauper Design AG. Sie dürfen weder
kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.
Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründenden Verträge
unterstehen schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Allschwil, Baselland.
Lauper Design AG
Baslerstrasse 114
4123 Allschwil
Stand:
MAI 2007
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
basieren auf den Empfehlungen von SWICO
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