Geschäftsbedingungen der LAUPER DESIGN AG

Allgemeines
Alle Vereinbarungen und erheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen oder anders lautende kundenseitige Konditionen gelten nur, wenn sie von Lauper Design AG ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

Auftragsbestätigung
Umfang der Lieferungen und Leistungen
Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen von Lauper Design AG ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend.
Der Inhalt der Auftragsbestätigung gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht binnen Wochenfrist nach Empfang dagegen schriftlich einspricht. Änderungen des Kunden nach dieser Frist werden von Lauper Design AG gesondert in Rechnung gestellt.
Lauper Design AG ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, sofern sie Verbesserungen beinhalten. Alle Leistungen, die über die in der Auftragsbestätigung umschriebenen hinausgehen, werden von Lauper Design AG gesondert in Rechnung gestellt.

Lieferfrist
Lauper Design AG transportiert mit eigener Lastwagenflotte. Daher kann der genaue Liefertag mit dem Kunden abgesprochen werden.
Die in der Auftragsbestätigung aufgeführte Lieferwoche wird von Lauper Design AG nach Möglichkeit eingehalten. Schadenersatzansprüche gelten als wegbedungen.
Die Lieferfrist beginnt, wenn Lauper Design AG sämtliche Unterlagen, Angaben, Genehmigungen usw. vom Kunden erhalten hat, aber nicht bevor der Kunde die bei der Auftragserteilung vereinbarte Anzahlung geleistet hat.
Die Lieferfrist wird bei Ereignissen, die nicht im Einflussbereich von Lauper Design AG stehen, angemessen verlängert.

Lieferung und Montage
Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung im Wert von über CHF 500.-- franko Domizil, aufgestellt nach Layoutplan am geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort ohne Verlegung der Geräteanschlusskabel. Alle Lieferungen unter dem Betrag von CHF 500.-- werden mit Porto- und Verpackungsanteil verrechnet.
Falls der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung die Räumlichkeiten nicht einzugsbereit hält, werden die Mehraufwendungen gesondert in Rechnung gestellt.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb zumutbare Bedingungen für Lieferung und Montage bestehen, wie z.B. genügende Beheizung, trockene Räume, gesicherte Zufahrten (auch für Lastwagen), Benutzungsmöglichkeit eines Aufzuges bei einzurichtenden Bauwerken ab zwei Stockwerken (oder Verrechnung des Mehraufwandes), Möglichkeit der Strom- und Beleuchtungsbenützung und Vorhandensein eines versperrbaren Raumes. Vorbereitende Arbeiten oder nachträgliche Montagen beim Kunden werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Übergang von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen mit Eintreffen bzw. Montage der Ware am Lieferort auf den Kunden über.
Der Transport der Ware durch Dritte oder durch den Kunden erfolgt stets auf Risiko und Gefahr des Kunden.

Annahmeverzug
Bei Annahmeverzug ist Lauper Design AG berechtigt, die ihm dadurch entstehenden Mehrkosten zu verrechnen.
Bemusterung und Materialprüfung: Die Kosten der Bemusterung und Materialprüfung von Sonderanfertigungen trägt der Kunde.
Geringfügige Material- und farbbedingte Abweichungen zu Mustern oder Schaustücken sowie technisch und konstruktiv bedingte Änderungen bleiben vorbehalten.

Preise
Alle Preise verstehen sich exklusive MWSt.
Lauper Design AG behält sich eine Preisanpassung vor, falls sich zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnsätze oder die Materialpreise ändern.

Zahlungsbedingungen
Bei einer Auftragssumme bis CHF 50´000.-- wird die Zahlung innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
Wir gewähren 30 Tage netto, 10 Tage mit 3 % Skonto und/oder 3 % Abholrabatt.
Bei einer Auftragssumme ab CHF 50´000.-- wird die Zahlung wie folgt fällig:
1/3 Anzahlung bei Auftragserteilung - 1/3 bei Anlieferung bzw. vereinbarter Lieferbereitschaft - 1/3 innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung.
Teillieferungen werden mit Teilrechnungen fakturiert. Die teilweise oder ganze Zurückhaltung von Zahlungen durch den Kunden wegen Mängeln sowie die Verrechnung mit Gegenansprüchen sind ausgeschlossen.

Rücktritt von Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag kann nur im Einvernehmen mit Lauper Design AG erfolgen.
Bei Vertragsrücktritt durch den Kunden ist derselbe zur Bezahlung eines Reuegeldes von 30 % der Auftragssumme verpflichtet.
Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem Falle wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, so gerät er nach entsprechender Mahnung in Verzug und schuldet Lauper Design AG ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank.
Im Verzugsfalle werden sämtliche Forderungen gegen den Kunden nach entsprechender Notifizierung sofort fällig.
Alle infolge Verzuges anfallenden Kosten und Spesen, z.B. eines Inkassos, werden in Rechnung gestellt und sind vom Kunden zu bezahlen.

Abnahme der Ware
Lauper Design AG ist zu Teillieferungen berechtigt.
Gelieferte Ware ist, auch wenn sie Mängel aufweist, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte auf Gewährleistung entgegenzunehmen.
Verweigert oder verhindert der Kunde die Abnahme, so haftet er für die dadurch entstehenden Mehrkosten.

Gewährleistung
Reklamationen offener Mängel sind Lauper Design AG binnen zehn Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche Schadenfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.
Bei berechtigten Beanstandungen wird Lauper Design AG die Mängel nach Möglichkeit beheben oder die schadhaften Teile ersetzen.
Für versteckte Mängel, die auf Material- oder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, bestehen Ansprüche während einem Jahre nach Lieferung der Ware.
Weitere Gewährleistungsrechte des Kunden, die über dessen Ansprüche aus Mängelrüge herausgehen, insbesondere Schadenersatz oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen.
Keine Gewährleistung besteht für den natürlichen Verschleiss sowie für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung oder fehlerhafter Montage/Inbetriebsetzung durch den Kunden oder durch Dritte hervorgerufen werden.

Haftung
Lauper Design AG haftet gegenüber dem Kunden nur für Verschulden aus Grobfahrlässigkeit.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Begleichung des Rechnungsbetrages im Eigentum der Lauper Design AG.
Der Kunde ermächtigt Lauper Design AG, den Eigentumsvorbehalt beim Betreibungsamt am Domizil des Kunden eintragen zu lassen.

Gewerbliche Schutzrechte
Die dem Kunden überlassenen Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Pläne usw. sind geistiges Eigentum von Lauper Design AG. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die auf diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gründenden Verträge unterstehen schweizerischem Recht.
Gerichtsstand ist Allschwil, Baselland.

Lauper Design AG
Baslerstrasse 114
4123 Allschwil

Stand: MAI 2007

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf den Empfehlungen von SWICO

 

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